Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für bessere Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt
Das Bundeskabinett hat das „Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Demnach sollen künftig Eingliederungsleistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Berufsleben erleichtern sollen, der sogenannten „Genehmigungsfiktion“ unterliegen. Anträge auf Leistungen beim Integrationsamtes gelten demnach künftig als automatisch bewilligt, wenn innerhalb von sechs Wochen kein anderslautender Bescheid ergeht. Damit soll die Bearbeitungsdauer reduziert und …